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Liton-Tipps
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Lieferungen in die SchweizBei Lieferungen in die Schweiz unterscheiden sich die Regelungen von den EU-Richtlinien, da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist. Hier gilt der Kunde als Importeur der Waren und ist nach Schweizer Zollbestimmungen dazu verpflichtet der Schweizer Post bei Auslieferung die anfallenden Beträge zu zahlen. Dabei gilt in der Schweiz eine Geringfügigkeitgrenze, d.h. die Einfuhrsteuer (Schweizer Mehrwertsteuer) wird nur erhoben, wenn der Steuerbetrag mindestens 5,00 SFr beträgt. Liegt der Steuerbetrag über diesen 5,00 SFr, so handelt es sich um eine abgabepflichtige Sendung. In dem Fall wird eine sogenannte Postvorweisungstaxe von zur Zeit pauschal 10,00 SFr zzgl. der errechneten Steuer veranschlagt. Die Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Steuer. Beispiel bei einer BuchlieferungNettowarenwert von 100,00 EUR bei Lieferung in die Schweiz: Errechneter Steueranteil ist 2,40 EUR (der Steuersatz bei Buchlieferungen liegt aktuell bei 2,4%) und somit unter 5,00 SFr, daraus folgt steuerfreie Lieferung. Nettowarenwert von 150,00 EUR bei Lieferung in die Schweiz: Errechneter Steueranteil ist 3,60 EUR (der Steuersatz bei Buchlieferungen liegt aktuell bei 2,4%) und somit über 5,00 SFr, daraus folgt steuerpflichtige Lieferung, d.h. es wird eine Postvorweisungstaxe von zur Zeit pauschal 10,00 SFr zzgl. der errechneten Steuer veranschlagt. Die Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Steuer. Beispiel bei anderen WarenNettowarenwert von 40,00 EUR bei Lieferung in die Schweiz: Errechneter Steueranteil ist 3,04 EUR (der normale Steuersatz liegt aktuell bei 7,6%) und somit unter 5,00 SFr, daraus folgt steuerfreie Lieferung. Nettowarenwert von 50,00 EUR bei Lieferung in die Schweiz: Errechneter Steueranteil ist 3,80 EUR (der normale Steuersatz liegt aktuell bei 7,6%) und somit über 5,00 SFr, daraus folgt steuerpflichtige Lieferung, d.h. es wird eine Postvorweisungstaxe von zur Zeit pauschal 10,00 SFr zzgl. der errechneten Steuer veranschlagt. Die Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Steuer. Verfahren bei gemischten LieferungenHier gilt jeweils der dem jeweiligen Produkt zugeordnete Steuersatz. Bei weiteren Fragen zu den Zoll- und Steuerbestimmungen der Schweiz bitten wir Sie mit den zuständigen Schweizer Behörden Kontakt aufzunehmen. |
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